Kosten & FAQ

Häufige Fragen ...

... und Antworten zu Psychotherapie & Coaching

  • Welche Qualifikation haben Heilpraktiker (Psychotherapie)?

    Heilpraktiker (Psychotherapie) verfügen über eine amtlich beurkundete Heilzulassung auf dem Gebiet der Psychotherapie. Das unterscheidet Heilpraktiker (Psychotherapie) beispielsweise von reinen Coaches, denn die Bezeichnung „Coach“ ist nicht gesetzlich geschützt. Jede(r) darf sich als Coach bezeichnen.


    Die Qualifikation der Heilpraktiker (Psychotherapie) wird von den zuständigen Gesundheitsämtern schriftlich und mündlich überprüft. Vorausgesetzt wird ein breites und detailliertes Wissen über psychische Störungen und Erkrankungen. Basis der Überprüfungen ist das von der Weltgesundheitsorganisation WHO herausgegebene und von den deutschen Krankenkassen genutzte Klassifikationssystem ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems). Heilpraktiker (Psychotherapie) werden folglich nach wissenschaftlich anerkannten Standards überprüft.


    Den Überprüfungen bei den Gesundheitsämtern geht in der Regel eine mehrjährige Ausbildung voraus. Ich absolvierte diese bei dem renommierten Institut Ehlert.


    Das Gesundheitsamt Düsseldorf erwartet zudem den Nachweis einer Ausbildung in mindestens einem anerkannten Therapieverfahren. Ich habe zwei solcher Verfahren erlernt: Die lösungsfokussierte Kurzzeittherapie und die Akzeptanz- und Commitment-Therapie, letztere am IneKO Institut an der Universität zu Köln.


    Weitere Informationen zu den Therapieverfahren erhalten Sie unter dem Menüpunkt "Methoden".


  • Wie und wann erhalte ich einen Termin?


    Bitte nutzen Sie für die Anfrage nach einem Termin unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 0211/15 888 410 und lassen Sie uns wissen, wie und zu welchen Zeiten Sie am besten zu erreichen sind.


    Je nach Ihrer Verfügbarkeit melden wir uns i.d.R. am gleichen oder am Folgetag bei Ihnen zurück.


    Erstgespräch


    Sie erhalten dann einen zeitnahen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch, sofern Sie nicht gleich eine Beratungs- oder Therapiesitzung buchen möchten.


    Das Erstgespräch kann persönlich in unserer Praxis, telefonisch oder per Videochat stattfinden. Es dauert bis zu 30 Minuten und dient dem gegenseitigen Kennenlernen.


    Beratung oder Therapie


    Einen ersten Termin für eine Beratungs- oder Therapiesitzung können wir Ihnen in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen anbieten.


  • Wie laufen die Sitzungen ab und wie viele sind nötig?


    Die von mir eingesetzten Verfahren sind darauf ausgerichtet, relativ rasch mindestens konkrete Lösungsansätze zu vermitteln – insbesondere die Lösungsfokussierte Kurzzeittherapie kann bereits nach wenigen Sitzungen nachhaltige Erfolge erzielen. 


    Die Anzahl der Termine richtet sich dabei jeweils nach Ihrer individuellen Situation. Sie entscheiden, wie lange Sie meine Unterstützung in Anspruch nehmen.


    Genauso verhält es sich mit der Dauer der Therapiesitzungen. Diese dauern in der Regel 60 bis 90 Minuten, im späteren Verlauf können auch 45 Minuten ausreichend sein.


    Sie gehen bei uns keine Verpflichtung für eine Mindestanzahl an Sitzungen ein, sondern entscheiden nach jeder Sitzung, ob Sie weitere in Anspruch nehmen möchten.


  • Können die Sitzungen auch online stattfinden?


    Das Erstgespräch und die Eingangssitzung dienen unter anderem dazu, eine vertrauensvolle therapeuthische Beziehung aufzubauen. Daher müssen diese Termine in Präsenz stattfinden, denn schließlich sollen Sie Gelegenheit dazu bekommen, zu erleben, wie Sie sich mit uns fühlen, um besser entscheiden können, ob Sie sich auf eine Zusammenarbeit mit uns einlassen wollen.


    Abhängig von der gemeinsam mit Ihnen erarbeiteten Planung des Inhaltes und des Verlaufs der Beratung oder Therapie können Folgesitzungen auch online stattfinden.


  • Welche Kosten entstehen für mich?


    Ihre Kontaktaufnahme zu mir per Telefon oder E-Mail ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich.


    Ein Erstgespräch zum Kennenlernen (persönlich, telefonisch oder per Videochat) mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten ist ebenfalls kostenfrei und unverbindlich.


    Die Sitzungen werden entsprechend ihrer Dauer berechnet. Sie dauern i.d.R. 60 oder 90 Minuten. Im weiteren Verlauf der Zusammenarbeit können auch Sitzungen von 45 Minuten Dauer sinnvoll sein.


    Honorar für Einzelsitzungen:


    45 Minuten: 75,00 €

    60 Minuten: 90,00 €

    90 Minuten: 120,00 €


    Honorar für Sitzungen mit Paaren:


    60 Minuten: 120,00 €

    90 Minuten: 160,00 €


    Die Regelungen der Zusammenarbeit werden in einem Beratungs- oder Behandlungsvertrag zur beiderseitigen Sicherheit verbindlich vereinbart (siehe Downloads).


    Grundsätzlich gilt: 


    Klient*innen und Patient*innen von Heilpraktiker*innen (Psychotherapie) sind Selbstzahler. 


    Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung, die sie selbst zu bezahlen haben.


    Bei der Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz gilt:


    Für etwaige Erstattungen durch Krankenkassen oder Zusatzversicherungen sind die Patient*innen selbst verantwortlich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in den Antworten auf die untenstehenden Fragen.


    Die Voraussetzung für eine Erstattung der Kosten durch Ihre Kranken- oder Zusatzversicherung ist, dass eine Diagnose gestellt wurde und diese auf den Rechnungen angegeben wird.  Zudem müssen die Therapiemaßnahmen auf den Rechnungen aufgeführt werden. 


    Wenn Sie die Kosten für eine Therapie nicht bei Ihrer Versicherung geltend machen können oder möchten (z.B. damit Ihre Versicherung die Diagnose nicht erfährt), können Sie diese i.d.R. als außergewöhnliche Belastungen (Aufwendungen für Gesundheit / Gesunderhaltung) in Ihrer Steuererklärung geltend machen.* 



    Bei Beratung/Coaching gilt:


    Es wird keine Diagnose gestellt und es erfolgt keine Psychotherapie, sondern eine Beratung.


    Eine Beratung gilt als gewerbliche Leistung, daher sind wir dazu verpflichtet zusätzlich zu dem o.a. Honorar 19 % Mehrwertsteuer zu berechnen. 


    Die Kosten für eine Beratung können Sie ggfs. als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen, wenn diese Ihren beruflichen Kontext betrifft, also berufsbegleitend stattfindet.*


    Bei der Paarberatung oder -therapie gilt:


    Paartherapeutische Leistungen gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Die Kosten von Paartherapie und Paarberatung werden daher leider grundsätzlich nicht von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.


    Dies ist bedauerlich, da es wissenschaftlich erwiesen ist, dass die eziehungszufriedenheit und die psychische und körperliche Gesundheit beider Partner*innen in engem Zusammenhang stehen.


    Sie können die Kosten der Paartherapie und Paarberatung i.d.R gemäß § 33 EstG unter "außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" steuerlich absetzen*. 


    Der Gesetzgeber unterscheidet bezüglich der Umsatzsteuerpflicht zwischen Paar-Beratung und -Therapie.


    Eine Paartherapie ist von der Umsatzsteuer befreit, bei einer Paarberatung muss ich zusätzlich zu dem o.a. Honorar 19 % Mehrwertsteuer berechnen. Gerne erläutere ich Ihnen den Unterschied zwischen einer Paarberatung und einer Paartherapie persönlich.


    *Die Angaben zu den Möglichkeiten, unsere Rechnungen im Rahmen Ihrer Steuerklärung geltend zu machen, sind lediglich Anregungen und erfolgen ohne Gewähr. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich ggfs. bei Ihrem Finanzamt oder Ihrer/m Steuerberater*in.


  • Werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen?


    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen von Heilpraktikern (Psychotherapie) in der Regel nicht.   


    Ausnahmen sind möglich, daher empfehle ich Ihnen, vor Beginn einer Therapie mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen.


  • Werden die Kosten von den privaten Krankenkassen übernommen?


    Private Krankenkassen und Ersatzkassen übernehmen die Kosten in der Regel. 


    Voraussetzung für Art und Umfang der Kostenübernahme ist, dass in dem jeweiligen Versicherungsvertrag die Übernahme von Leistungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz eingeschlossen ist. Da dies individuell geregelt ist, wird empfohlen, sich vor Beginn einer Therapie bei der entsprechenden Kranken- oder Ersatzkasse bzw. Zusatzversicherung zu erkundigen und sich eine etwaige Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Bei der Anfrage ist anzugeben, dass die TherapeutInnen der Praxis für Psychotherapie & Beratung Unterrath über die sogenannte "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz“ verfügen. 


    Selbstverständlich erhalten alle Patient*innen eine ordnungsgemäße Rechnung, die den Vorgaben der Versicherungen entspricht.


  • Vorteile für Selbstzahler

    Nehmen Sie für Ihre Investion in Ihre seelische Gesundheit keine Krankenkasse in Anspruch, wird dort nicht aktenkundig, dass Sie eine Psychotherapie genutzt haben.


    Damit entfallen mögliche Nachteile z.B. bei einen Wechsel der Krankenversicherung, dem Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei einer angestrebten Verbeamtung.


    Da ich der Verschwiegenheitspflicht unterliege, erfährt von uns niemand davon, dass Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen.

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